Üblicher Preis – der Preis für KWK-Strom

Der sogenannte „übliche Preis“ stellt im KWK-Gesetz eine Möglichkeit dar, um den Wert des KWK-Stroms zu ermitteln, der in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeist wird. Dieser „übliche Preis“ wird auch als „KWK-Index“ bezeichnet und orientiert sich jeweils an dem durchschnittlichen Quartalspreis für Grundlaststrom (Baseload) an der Strombörse EEX.

Üblicher Preis im KWKG 2012 und KWKG 2016

Wörtlich heißt es in der Gesetzesformulierung des KWK-Gesetzes 2012:

§ 4 Abs. 3 Satz 3 KWKG 2012
„Als üblicher Preis gilt für KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von bis zu zwei Megawatt der durchschnittliche Preis für Grundlaststrom an der Strombörse EEX in Leipzig im jeweils vorangegangenen Quartal.“

Im neuen KWK-Gesetz (KWKG 2016) findet gemäß §4 Abs. 3 KWKG 2016 eine Eingrenzung dieser einfachen Preisregelung für den in das „öffentliche Netz“ eingespeisten Überschussstrom aus KWK-Anlagen bis 100 kW statt. Da bei neu errichteten KWK-Anlagen über 100 kW eine Pflicht zur Direktvermarktung existiert, wird der KWK-Index zukünftig vorrangig für KWK-Anlagen bis 100 kW und nicht mehr wie im KWKG 2012 bis 2.000 kW interessant sein.

Für KWK-Anlagen, die nach dem KWK-Gesetz 2012 vergütet werden, gelten weiterhin die Regelungen des KWKG 2012 und damit die Möglichkeit, bei KWK-Anlagen bis 2.000 kW während des Förderzeitraums für die Stromerlöse den Wert des „üblichen Preises“ anzunehmen.

Quartalsweise Veränderung des üblichen Preises

Durch die quartalsweise Bewertung ändern sich die erhaltenen Vergütungen alle drei Monate. Der durchschnittliche Quartalspreis des vorangegangenen Quartals ist jeweils für die KWK-Stromvergütung des nachfolgenden Quartals ausschlaggebend.

Die Stromvergütung für den in das Netz der allgemeinen Versorgung eingespeisten KWK-Strom im ersten Quartal des Jahres (Anfang Januar bis Ende März) wird demnach mit dem KWK-Index (üblicher Preis) des letzten Quartals (Oktober bis Dezember) des vorangegangenen Jahres bestimmt. Im Zeitraum April bis Juni (zweites Quartal) bestimmt der übliche Preis (KWK-Index) des ersten Quartals (Januar bis März) den KWK-Strompreis… usw….

Historie üblicher Preis

Den aktuellen Quartalspreis (KWK-Index) erhalten KWK-Interessierte kostenlos auf dieser Informationsseite sowie auf der Titelseite der Leipziger Strombörse (http://www.eex.de).

Der aktuelle Quartalspreis (KWK-Index) für das zweite Quartal 2020, der ausschlaggebend ist für die KWK-Stromvergütung der Monate August bis Oktober 2020, beträgt 2,026 Cent je kWh.

Verlauf des KWK-Index (üblicher Preis) von Ende 2010 bis heute

Die Entwicklung des üblichen Preises seit 2006 erhalten Sie im Bericht „Definition des üblichen Preises (KWK-Index)“ auf den Seiten des BHKW-Infozentrums.